In einer digitalen Welt, in der persönliche Daten zu einer kostbaren Ressource geworden sind, spielt die Allgemeine Datenschutzverordnung (DSGVO) der Europäischen Union eine entscheidende Rolle. Die 2016 verabschiedete und 2018 umgesetzte RGPD soll die Privatsphäre der EU-Bürger schützen. Dieser Artikel befasst sich ausführlich mit dieser Verordnung und erläutert ihre Ziele, ihren Anwendungsbereich und ihre wichtigsten Anforderungen. Außerdem werden fünf wesentliche Regeln vorgestellt, mit denen die Einhaltung der RGPD sichergestellt und hohe Geldstrafen vermieden werden können.
Definition der RGPD
Die General Data Protection Regulation (GDPR) ist eine europäische Gesetzgebung, die im Mai 2018 in Kraft getreten ist. Ihr Hauptziel ist es, den Schutz der personenbezogenen Daten der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zu stärken und ihnen mehr Kontrolle über ihre privaten Informationen zu geben. Die RGPD legt strenge Regeln für die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung von personenbezogenen Daten fest. Dies gilt sowohl für Unternehmen als auch für öffentliche Einrichtungen. Sie legt auch die Rechte des Einzelnen fest. Zum Beispiel das Recht auf Auskunft, Zugang, Berichtigung und Löschung ihrer Daten. Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung können erhebliche Geldstrafen nach sich ziehen.
Anwendungsbereich der RGPD
Der Anwendungsbereich der RGPD ist weit gefasst. Sie betrifft jede Organisation, die personenbezogene Daten von in der Europäischen Union ansässigen Personen verarbeitet. Dies ist unabhängig vom Standort der Organisation. Dazu gehören:
Unternehmen und Organisationen
Alle Unternehmen, ob groß oder klein, mit Sitz innerhalb oder außerhalb der EU, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten.
Personenbezogene Daten
Die DSGVO gilt für alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (die „betroffene Person“) beziehen, wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse, IP-Adresse usw.
Territorialität
Die DSGVO gilt auch für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, die Waren oder Dienstleistungen für in der EU ansässige Personen anbieten oder deren Verhalten überwachen, z. B. durch Online-Tracking.
Schlüsselprinzipien der RGPD
Diese sind :
Zustimmung und Transparenz
Die Datenschutz-Grundverordnung verlangt, dass Organisationen vor der Verarbeitung personenbezogener Daten eine klare und spezifische Einwilligung einholen. Diese Zustimmung muss in Kenntnis der Sachlage erfolgen, freiwillig erteilt werden und kann jederzeit widerrufen werden. Außerdem müssen die Unternehmen den Einzelnen darüber informieren, wie seine Daten verwendet werden. Dies gewährleistet vollständige Transparenz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Datenminimierung
Dieser Grundsatz besagt, dass Organisationen nur die personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten sollten, die sie für ihre Zwecke benötigen. Außerdem müssen sie sicherstellen, dass diese Daten angemessen, relevant und auf den Zweck der Verarbeitung beschränkt sind. Dazu gehört auch, dass die Aufbewahrungszeit der Daten auf das Maß reduziert wird, das zur Erreichung dieser Zwecke erforderlich ist
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Speichergenauigkeit und -begrenzung:
Die GDPR verlangt von Unternehmen, dass sie personenbezogene Daten korrekt und auf dem neuesten Stand halten. Sie müssen angemessene Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ungenaue Daten unverzüglich berichtigt oder gelöscht werden. Darüber hinaus dürfen personenbezogene Daten nicht länger aufbewahrt werden, als es für die Erreichung der Zwecke, für die sie erhoben wurden, erforderlich ist. Diese Beschränkung der Speicherung trägt dazu bei, die Risiken für die Sicherheit und die Privatsphäre des Einzelnen zu verringern.
Rechte der betroffenen Personen
Diese sind :
Recht auf Information
Der Einzelne hat das Recht zu erfahren, wie seine personenbezogenen Daten erhoben, verwendet und verarbeitet werden. Organisationen müssen klare und umfassende Informationen über diese Datenverarbeitungsaktivitäten bereitstellen.
Recht auf Auskunft und Berichtigung:
Personen haben das Recht, auf ihre von einer Organisation gespeicherten personenbezogenen Daten zuzugreifen und die Berichtigung von unrichtigen oder unvollständigen Daten zu verlangen.
Recht auf Löschung (oder Recht auf Vergessenwerden):
Personen haben das Recht, die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind, wenn die Einwilligung widerrufen wird oder wenn die Verarbeitung unrechtmäßig ist.
Diese Rechte ermöglichen es dem Einzelnen, seine personenbezogenen Daten im Einklang mit der DSGVO zu kontrollieren.
Pflichten der für die Datenverarbeitung Verantwortlichen
Diese sind :
Datensicherheit
Die für die Verarbeitung Verantwortlichen sind verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit personenbezogener Daten zu ergreifen, um sie vor Verlust, Missbrauch, unberechtigtem Zugriff und Offenlegung zu schützen.
Benachrichtigung bei Datenschutzverletzungen
Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die wahrscheinlich zu einem hohen Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt, müssen die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die zuständigen Aufsichtsbehörden und in einigen Fällen auch die betroffenen Personen über die Verletzung informieren.
Datenschutzbeauftragter (DSB)
Der Auftragsverarbeiter muss in bestimmten Fällen einen Datenschutzbeauftragten (DSB) bestellen, zum Beispiel wenn die Verarbeitung durch eine Behörde erfolgt oder wenn die Haupttätigkeit des Verantwortlichen in einer Verarbeitung besteht, die eine umfangreiche, regelmäßige und systematische Überwachung der betroffenen Personen erfordert.
Einhaltung der Datenschutzrichtlinie
Die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) ist für jede Organisation, die personenbezogene Daten von in der Europäischen Union ansässigen Personen verarbeitet, unerlässlich.
Um die Vorschriften einzuhalten, muss eine Organisation eine gültige und ausdrückliche Zustimmung zur Datenverarbeitung einholen. Außerdem muss sie die Datensicherheit gewährleisten und die Rechte des Einzelnen respektieren. Dazu gehören das Recht auf Auskunft und Berichtigung sowie die Meldung von Datenverstößen an die zuständigen Behörden. Die Nichteinhaltung kann zu erheblichen Geldstrafen führen, was unterstreicht, wie wichtig es ist, die strengen Anforderungen der RGPD zu erfüllen.
Strafen bei Nichteinhaltung
Bei Nichteinhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) können die Aufsichtsbehörden erhebliche Geldstrafen verhängen. Die Geldbußen können bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes des Vorjahres betragen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Diese Sanktionen können im Falle schwerwiegender Verstöße verhängt werden. Dazu gehören beispielsweise die Nichteinhaltung der Grundprinzipien der Datenschutz-Grundverordnung, die unrechtmäßige Verarbeitung von Daten oder die Missachtung der Rechte der betroffenen Personen.